Lindenbaum Seniorenhilfe

Im Alter gut umsorgt

Vermittlung von Pfegekräften aus Polen

  • Die Voraussetzungen

    Seniorenhilfe Spaziergang

    Für die Hilfskraft steht eine angemessene Unterkunft zur Verfügung.

    Wird die Vermittlung über die Bundesagentur für Arbeit vollzogen, muss ein Nachweis erbracht werden, dass eine pflegebedürftige Person (Pflegestufe 1-3) im Haushalt lebt.

  • Ein Hinweis

    Wer eine Seniorenhilfe sozialversicherungspflichtig beschäftigt, kann Ausgaben bis zu 20000 € mit zwanzig Prozent - höchstens also 4000 € – direkt von der Steuerschuld absetzen.

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E-Mail: mail@li-se.de
Tel: 089 / 26 21 50 40