Lindenbaum Seniorenhilfe
Im Alter gut umsorgt
Vermittlung von Pfegekräften aus Polen
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Die Voraussetzungen
Für die Hilfskraft steht eine angemessene Unterkunft zur Verfügung.
Wird die Vermittlung über die Bundesagentur für Arbeit vollzogen, muss ein Nachweis erbracht werden, dass eine pflegebedürftige Person (Pflegestufe 1-3) im Haushalt lebt.
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Ein Hinweis
Wer eine Seniorenhilfe sozialversicherungspflichtig beschäftigt, kann Ausgaben bis zu 20000 € mit zwanzig Prozent - höchstens also 4000 € – direkt von der Steuerschuld absetzen.
Lindenbaum SeniorenhilfeE-Mail: mail@li-se.de
Tel: 089 / 26 21 50 40