Die Voraussetzungen sind:

  • Für die Hilfskraft steht eine angemessene Unterkunft zur Verfügung.
  • Bei der Vermittlung über die Bundesagentur für Arbeit muss ein Nachweis erbracht werden, dass eine pflegebedürftige Person (Pflegestufe 1-3) im Haushalt lebt.
nicht-allein-sein

Ein Hinweis: Wer eine Haushaltshilfe / Seniorenhilfe sozialversicherungspflichtig beschäftigt, kann Ausgaben bis zu 20000 Euro mit zwanzig Prozent - höchstens also 4000 Euro – direkt von der Steuerschuld absetzen.

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