- Für die Hilfskraft steht eine angemessene Unterkunft zur Verfügung.
- Bei der Vermittlung über die Bundesagentur für Arbeit muss ein Nachweis erbracht werden, dass eine pflegebedürftige Person (Pflegestufe 1-3) im Haushalt lebt.
Ein Hinweis: Wer eine Haushaltshilfe / Seniorenhilfe sozialversicherungspflichtig beschäftigt, kann Ausgaben bis zu 20000 Euro mit zwanzig Prozent - höchstens also 4000 Euro – direkt von der Steuerschuld absetzen.


