- Lohnkosten: monatlich ab 1300,- bis höchstens 1950,- Euro brutto.
- Vermittlungsprovission: einmalig 560,- Euro. (inklusiv aller Behördengänge)
- Fahrtkosten für die An- und Abreise: 100,- Euro.

Hier noch ein paar nützliche Hinweise für Sie:
Das Pflegegeld das für die zu pflegende Person in Anspruch steht, beträgt bei Pflegestufe I 215,-, bei Pflegestufe II 420,- und bei Pflegestufe III 675,- Euro.
Zudem möchten wir beim Thema Kosten auch auf dem § 3 Abs.2 Punkt 52 im EstG hinweisen, dass
„Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig gegeben werden, steuerfrei sind.“